Zertifizierungen im Einklang mit Berufsordnungen und Berufszulassungsregelungen
Zertifizierungen schafft Vertrauen
Die Bestätigung einer unabhängigen Zertifizierungsstelle, dass die Erfüllung der Anforderungen der Dienstleistungsnorm geprüft wurde und die Dienstleistungsqualität einer ständigen Überwachung unterliegt, schafft Vertrauen bei unseren Kunden. Denn eine Zertifizierung setzt Qualität voraus, die durch regelmäßige Rezertifizierungen dauerhaft erhalten und erbracht werden muss. Mit unseren stets aktuellen gültigen Zertifizierungen bestätigen wir flankierend zu unseren kontinuierlichen Fortbildungsmaßnahmen die Qualität unserer Dienstleistung.
Wir verpflichten uns aus Überzeugung
Lange diskutierte der Gesetzgeber eine verpflichtende Berufsordnung für Immobilienmakler und Verwalter. Damit sollten unseriösen und unfähigen Maklern und Verwalter der Zugang zum Markt erschwert werden, da es bislang keine Zulassungsvoraussetzungen für diese Berufsgruppen gab, obwohl die finanziellen Risiken, die durch unsachgemäße Immobilienvermittlung und Immobilienverwaltung für den Kunden als Verbraucher bestehen, groß und vielfältig sind.
Entgegen des Gesetzentwurfs der Bundesregierung hat sich der Bundestag gegen die Einführung eines Sachkundenachweises entschieden. Stattdessen wurden mit dem "Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter" zum 01.08.2018 für beide Berufsgruppen lediglich gewisse Mindestanforderungen wie z.B. eine eine Fortbildungsverpflichtung und eine Versicherungspflicht mit Mindestdeckungssummen beschlossen. Für professionelle Immobilenverwalter wurde im Zuge der WEG-Reform zum 1.12.2020 - mit der zahlreiche neue Regeln im Wohnungseigentumsrecht in Kraft getreten sind - zumindest noch zusätzlich eingeführt, dass als Bestandteil der ordnungsgemäßen Verwaltung nur noch nach § 26a Abs. 1 WEG zertifizierte Unternehmen bestellt werden dürfen.
Nach unserer Auffassung sind dies jedoch nur Mindestregelungen. Unsere eigenen hohe Ansprüche an Professionalität und Qualitätsanforderungen orientieren Sich daher zusätzlich an folgenden Vorgaben:
Entgegen des Gesetzentwurfs der Bundesregierung hat sich der Bundestag gegen die Einführung eines Sachkundenachweises entschieden. Stattdessen wurden mit dem "Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter" zum 01.08.2018 für beide Berufsgruppen lediglich gewisse Mindestanforderungen wie z.B. eine eine Fortbildungsverpflichtung und eine Versicherungspflicht mit Mindestdeckungssummen beschlossen. Für professionelle Immobilenverwalter wurde im Zuge der WEG-Reform zum 1.12.2020 - mit der zahlreiche neue Regeln im Wohnungseigentumsrecht in Kraft getreten sind - zumindest noch zusätzlich eingeführt, dass als Bestandteil der ordnungsgemäßen Verwaltung nur noch nach § 26a Abs. 1 WEG zertifizierte Unternehmen bestellt werden dürfen.
Nach unserer Auffassung sind dies jedoch nur Mindestregelungen. Unsere eigenen hohe Ansprüche an Professionalität und Qualitätsanforderungen orientieren Sich daher zusätzlich an folgenden Vorgaben:
Verwalterzertifizierung nach der DIN SPEC 91462
Die DIN SPEC 91462 als freiwillige Selbstverpflichtung ist eine spezielle Verwalterzertifizierung zur Schaffung eines anerkannten Qualitätssiegels für professionelle Immobilienverwalter. Sie beschreibt Leistungen von Immobilienverwaltungen und definiert die in diesem Zusammenhang verwendeten Begriffe. Damit wird gegenüber Verbrauchern neutral nachgewiesen, dass wir nach bewährten und etablierten Qualitätsvorgaben an ein Verwaltungsunternehmen arbeiten und die für Miet- und WEG-Verwaltungen zu erbringenden Leistungen durch strukturierte Verwaltungsprozesse abgesichert sind.
Maklerzertifizierung nach der DIN EN 15733
Die DIN EN 15733 ist als Maklernorm ebenfalls eine freiwillige Selbstverpflichtung. Analog zur Verwalterzertifizierung werden hiermit branchenweite Qualitätsvorgaben für professionelle Immobilienmakler nachgewiesen. Die Zertifizierung nach der DIN EN 15733 ist somit der Beleg dafür, dass wir als Maklerunternehmen die Vorschriften aus der DIN EN 15733 nicht nur erfüllen, sondern durch regelmäßige Rezertifizierungen in unserer täglichen Arbeit für unsere Kunden auch anwenden. Unsere Kunden haben zugleich die Gewissheit, dass die in der DIN-Norm festgelegten Informationspflichten von uns als Immobilienmakler auch eingehalten werden.
Mit Stand Juni 2024 ist die DSI eins von nur drei Kölner Maklerunternehmen, welches die Maklerzertifizierung nach der DIN EN 15733 nachweisen kann!


