Immobilienbegutachtung

Klarheit und Wahrheit - unsere Immobilienbegutachtung basiert auf Sachkunde und Erfahrung gleichermaßen
Im Gegensatz zu einer Immobilienberatung, wo für uns klare Handlungsempfehlung im Vordergrund der Gespräche mit unseren Kunden steht, hat eine Immobilienbegutachtung eine unabhängige Feststellung eines Ist-Zustandes eines Objektes zum Ziel. Dies ist oftmals ein sehr formalisierter, analytischer Prozess zur Erlangung eines neutralen, fachlich fundierten Urteils über fragliche Eigenschaften oder Beschaffenheiten einer Immobilie. Immobiliengutachten der DSI sind die Grundlage, damit Sie wirtschaftlich sinnvolle Entscheidungen treffen können. Damit stärken wir Ihre Position bei schwierigen Gesprächen, Interessenskonflikten und Verhandlungen im Allgemeinen. Als sachkundige Gutachter für Schäden an Gebäuden mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation bieten wir unseren Kunden qualitätsorientierte Dienstleistungen.
Protokollierung von Übergaben bei Mieter- oder Eigentümerwechsel
Die Übergabe einer Mietwohnung kann zwischen Mieter und Vermieter ebenso problematisch sein, wie die Übergabe eines Einfamilienhauses zwischen Käufer und Verkäufer. Insbesondere bei vorbelasteten Vertragsverhältnissen ist eine ordnungsgemäße Wohnungsübergabe bei Nutzerwechsel sinnvoll, um Beweisschwierigkeiten über den Zustand der Immobilie von vorneherein zu vermeiden.
Im Rahmen unserer Zustandsdokumentation einer Immobilie vor Ein- und Auszug erbringen wir folgende Leistungen:
- Objektbegehung, auf Wunsch gemeinsam
- Bestandsaufnahme und Feststellung des Ist-Zustand
- Ausstattungsmängel und Schäden werden vor Ort bewertet
- Protokollierung schriftlich mit Übergabeprotokoll
- Fotodokumentation und Videodokumentation inklusive
Objektzustandsdokumentation & Beweissicherung
Eine Objektzustandsdokumentation sollte zu Beweiszwecken grundsätzlich vor Durchführung von gravierenden Baumaßnahme - sei es am eigenen Objekt oder am benachbarten Bauwerk - durchgeführt werden. So kann nachgehalten werden, ob durch die Baumaßnahmen neue Schäden am Bestand auftreten bzw. bereits bestehende Schäden sich ausweiten. Diese vorausschauende Dokumentation trägt dazu bei späteren Streit über die Verursacher und Verantwortlichkeiten zu vermeiden. Ohne vorherige Ist-Zustandsdokumentation ist die Feststellung der Verantwortlichkeiten für eingetretene Schäden erfahrungsgemäß meist nicht mehr eindeutig möglich.
Bei langwierigen Baumaßnahmen oder Verdacht auf neue Schäden während der Bauzeit wird empfohlen, die qualifizierte und kommentierte Dokumentation des technischen Zustandes des zu begutachtenden Objekts zu verschiedenen Zeitpunkten zu wiederholen, um den zeitlichen Verlauf von neuen Schäden festzuhalten. Wesentliche Bestandteile einer solchen Beweissicherung sind:
- Bestandsaufnahme durch eine ausführliche, gemeinsame Objektbegehung
- Feststellung des Ist-Zustand
- Bewertung vorhandener Schäden vor Ort und Hinweise auf mögliche Auswirkungen der geplanten Baumaßnahme
- Ergebnisbesprechung mit Fotodokumentation und Videodokumentation
Bauabnahme & Begutachtung vor Ablauf der Gewährleistungsfrist
Mit Fertigstellung einer Bauleistung erfolgt i.d.R. eine förmliche Abnahme durch den Auftraggeber. Damit erklärt der Auftraggeber die Leistung „als im wesentlichen vertragsgemäß", also frei von wesentlichen Mängeln. Dies hat weitreichende rechtliche Konsequenzen: Die Schlussrechnung wird fällig, die Verjährung möglicher Gewährleistungsansprüche beginnt und es findet die sogenannte "Beweislastumkehr" statt. Die Bauabnahme ist daher ein wichtiger Zeitpunkt, um die Bausubstanz auf Mängel und Schäden zu untersuchen. Repräsentativen Statistik zu Folge sind fast ein Drittel aller Mängel bereits bei der Abnahme erkennbar.
Damit Sie Ihre Rechte als Eigentümer sichern, sollte der Zustand zur Abnahme inklusive ggf. vorhandene Mängel sorgfältig dokumentiert und der vorhandene Bau-Istzustand mit dem vertraglich vereinbarten und geschuldeten Bau-Sollzustand detailliert abgeglichen werden.
Damit Sie Ihre Rechte als Eigentümer sichern, sollte der Zustand zur Abnahme inklusive ggf. vorhandene Mängel sorgfältig dokumentiert und der vorhandene Bau-Istzustand mit dem vertraglich vereinbarten und geschuldeten Bau-Sollzustand detailliert abgeglichen werden.
Ebenso sichert die rechtzeitige erneute Begutachtung vor Ablauf der Gewährleistungsfrist eventuelle Ansprüche aus Schäden oder Mängeln, die zwischen Bauabnahme und Ende der Gewährleistungsfrist aufgetreten sind. Bedenken Sie, dass nach Ablauf der Gewährleistungsfrist die Beseitigung der Mängel ausschließlich Sache des Bauherrn wird. DSI steht Ihnen sowohl bei der Abnahme eines Neubaus als auch bei der Begehung des Gebäudes vor Ablauf der Gewährleistungsfrist kompetent mit folgenden Leistungen zur Seite:
- Bestandsaufnahme durch eine ausführliche, gemeinsame Objektbegehung
- Feststellung des Ist-Zustand
- Abgleich mit dem vertraglich geschuldeten Soll-Zustand
- Bewertung vorhandener Schäden und fehlender Bauleistungen
- Erstellung eines Mängelprotokolls mit Fotodokumentation und Videodokumentation
- Beratung zum weiteren Umgang mit den Mängeln
Begutachtung von Schäden an Gebäuden
Schäden am Gebäude, deren Schadensursache und Auswirkungen sind für Laien oftmals nicht leicht zu erkennen und die Zuordnung zu einzelnen Handwerkern oder Verantwortlichen schwierig. Um Folgeschäden zu vermeiden und kostspielige Instandsetzungen rechtzeitig einleiten zu kennen, ist ein rasches Feststellen der Schadensursache und die Umsetzung eines schlüssigen Sanierungskonzeptes wichtig.
Folgende Leistungen bietet wir Ihnen an:
- Bestandsaufnahme durch eine ausführliche, gemeinsame Objektbegehung
- Feststellung und Bewertung vorhandener Schäden
- Erstellung eines Mängelprotokolls mit Fotodokumentation und Videodokumentation
- Beratung zum weiteren Umgang mit den Mängeln
